VERPACKUNGSVERORDNUNG GEÄNDERT
"Keine Gefahr durch Schwermetall in Glasverpackungen zu befürchten"
(um) Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung von den Grenzwerten der EU-Verpackungsrichtlinie für Verpackungen aus Glas umsetzen (14/7923).
In der Begründung heißt es, von den in den Glasverpackungen enthaltenen Schwermetallen seien keine Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit zu erwarten. Regelungsbedarf habe sich ergeben, weil die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen wesentliches Ziel der Verpackungspolitik sei. Wegen der ehemals rechtmäßigen Verwendung schwermetallhaltiger Bestandteile und infolge des hohen Scherbeneinsatzes bei der Verwertung enthalte Behälterglas daher bis heute Schwermetalle.
Um Behälterglas weiter verwerten zu können, bedürfe es deshalb einer Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerte für Verpackungen. Die EU lege Grenzwerten für Schwermetalle in Verpackungen fest, eröffne aber zugleich die Möglichkeit, Ausnahmen von diesen Anforderungen zu treffen. Diese müssten aber in nationales Recht umgesetzt werden, heißt es. Die Änderung soll im Vorgriff auf eine europäische Ausnahmeregelung erfolgen.