BAFÖG-BERICHT DER BUNDESREGIERUNG
Zahl der geförderten Studierenden ist um gut drei Prozent gestiegen
(bf) Die Zahl der geförderten Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist nach Angaben der Regierung im Hochschulbereich von 1998 bis 2000 von rund 225.000 auf rund 232.000 angestiegen, also um gut drei Prozent. Damit konnte der seit 1993 beobachtete Rückgang beendet und in eine leichte Steigerung umgekehrt werden, stellt sie in ihrem 14. Bericht zum BAföG (14/7972) weiter fest.
In isolierter Betrachtung der alten Länder sei die Zahl der Geförderten im Berichtszeitraum noch einmal von etwa 177.000 im Jahr 1998 auf etwa 175.000 im Jahr 2000 gesunken; wesentlich geringfügiger als in den Vorjahren. In den neuen Ländern erhöhten sich dem Bericht zufolge dagegen die Gefördertenzahlen an den Hochschulen von 48.000 (1998) auf 57.000 (2000).
Noch stärker als im Studierendenbereich hat sich laut Regierung die Zahl der geförderten Schüler erhöht, nämlich bundesweit um über neun Prozent. Wie aus dem Bericht hervorgeht, steht dabei einem leichten Anstieg in den alten Ländern von 74.500 auf 75.900 eine deutliche Steigerung in den neuen Ländern um knapp ein Viertel von 41.800 auf über 51.300 gegenüber. Hauptgrund dafür sei, dass auf Grund der demographischen Entwicklung und des Bildungsverhaltens in den neuen Ländern auch die Zahl der Schüler, insbesondere an Berufsfachschulen, stark gestiegen ist.
Erstmals, so die Regierung, hätten im Berichtszeitraum mehr Frauen als Männer Fördermittel erhalten. So sei deren Anteil an der Gesamtzahl aller geförderten Studierenden weiter von 49,2 Prozent auf 51,2 Prozent gestiegen. Damit setze sich der Trend fort, dass Frauen verstärkt ein Studium aufnehmen und gefördert werden.
Ausdrücklich weist die Regierung auf die seit dem letzten Bericht erfolgten Änderungen des BAföG, insbesondere durch das zum 1. April 2001 in Kraft getretene Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG), hin. Die Auswirkungen des AföRG, das neben erheblichen strukturellen Veränderungen und Vereinfachungen eine massive Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie die Anpassung der Höchstbeträge beinhalte, seien im Berichtszeitraum noch nicht berücksichtigt. Erste Ergebnisse, kündigt die Regierung an, werde sie im nächsten Bericht dokumentieren können. Diesen werde sie vor Ablauf der vom Gesetz vorgegebenen zweijährlichen Berichtspflicht bereits zum Jahresende 2002 vorlegen.