Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer 2005 einführen
(wi) Die Bundesregierung will im Jahr 2005 eine einheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen, Betriebe und sonstige wirtschaftlich Tätige einführen.
Diese Nummer soll im Verkehr mit Behörden, der amtlichen Statistik und anderen öffentlichen Stellen verwendet werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8211), den der Bundestag am 21. Februar zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen hat.
Die Wirtschaftsnummer soll zur Bezeichnung und Identifizierung des jeweiligen Unternehmers dienen und die bestehende Nummernvielfalt ersetzen, so die Regierung. Mit ihr soll ein Datensatz verknüpft werden, der die so genannten Stammdaten enthält und der regelmäßig aktualisiert wird.
Daten eindeutig verknüpfen
Damit würde jede Verwaltung erstmals die Möglichkeit erhalten, die aktuellen Stammdaten mit den in ihren Zuständigkeitsbereich bereits erhobenen Daten eindeutig zu verknüpfen. Dies habe sowohl für den Unternehmer als auch für die Verwaltung erhebliche Vorteile, betont die Regierung. Der Umfang der Dateneingabe und -abfrage würde sich verringern und Unternehmen würden im großen Umfang von Meldungen und damit von bürokratischen Hemmnissen entlastet.
Mit dem angepeilten Gesetz will die Regierung die zentrale Vergabe und Pflege der Wirtschaftsnummer und des damit verbundenen Stammdatensatzes vorab testen. Die Zuständigkeit dafür will sie der Bundesanstalt für Arbeit übertragen, die auch zentrale Vergabe- und Speicherstelle werden soll.
Die Kosten, die für die Erprobung bei der Bundesanstalt für Arbeit anfallen würden, beziffert die Regierung mit 1,99 Millionen € für den Zeitraum von 2001 bis 2004.