Bundesanstalt als Zentralstelle für Absatzförderung benennen
(vs) Die Bundesregierung bestimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Stelle bei der Neuausrichtung der Informations- und Absatzfördermaßnahmen der EU für Agrarerzeugnisse. Dies erklärt sie in einem Gesetzentwurf (14/8526), den der Bundestag am 21. März zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat.
Die Bundesanstalt soll dafür sorgen, dass die im EU-Recht geregelten Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Mit dem Vorhaben dieses so genannten Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes möchte die Regierung EU-Verordnungen über Informations- und Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt umsetzen.
In seiner Stellungnahme verlangt der Bundesrat, dass die Regierung auf EU-Ebene aktiv wird, um ein erweitertes Rahmenrecht zur Zulassung regionaler, kombinierter Qualitäts- und Herkunftszeichen zu schaffen. Aus seiner Sicht lässt das EU-Recht mehr Spielraum für nationale oder regionale Programme, die dem Verbraucher gleichzeitig die kontrollierte Qualität und Herkunft des nachgefragten Erzeugnisses garantieren. Diese Forderung berührt nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes.