UNTERRICHTUNG
"Winterbauförderung gutes Mittel gegen Arbeitslosigkeit"
(as) Die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, die so genannte Winterbauförderung, hat einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit geleistet. Zu dieser Überzeugung kann man gelangen, wenn die derzeit schwierigen Rahmenbedingungen der Branche berücksichtigt werden, erklärt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (14/8477) zur Umsetzung dieses Gesetzes.
Die Neuregelung habe positive Auswirkungen gehabt, obwohl die Aussichten auf den wichtigsten Faktor für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft, nämlich eine verbesserte Auftragslage, derzeit getrübt seien. Zu der Neuregelung heißt es, SPD und Bündnisgrüne hätten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 darauf verständigt, die Fehlentscheidungen der alten Regierung beim Schlechtwettergeld zu korrigieren, um eine Verstetigung der Bauarbeiter-Winterarbeitslosigkeit auf hohem Niveau zu verhindern. Im Rahmen der Neuregelung habe man an dem so genannten "Drei-Säulen-Modell", wonach Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Beitragszahler der Bundesanstalt für Arbeit an der Verteilung des Schlechtwetterrisikos beteiligt sind, festgehalten. Die Koalition habe die Gesetzeslage so verändert, dass sie den Bauarbeitern einen geringeren Pflichtbeitrag zur Risikovorsorge abverlange und zur Verminderung des Risikos von Entlassungen in den Wintermonaten wetterbedingte finanzielle Belastungen des einzelnen Arbeitgebers auf die Gesamtheit der Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe verlagere. Außerdem werde die Arbeitszeitflexibilisierung als bedeutsamer Faktor zur Kompensation witterungsbedingter Arbeitsausfälle durch besondere Zuschüsse gefördert. Im Einzelnen sei der Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit von bisher 50 auf 30 Stunden verringert worden.
Die Regierung will auch künftig die Bauwirtschaft unterstützen und sich für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen einsetzen. Außerdem würden im Rahmen der Umsetzung des 10-Punkte-Programms von der Regierung Maßnahmen zur Verstetigung der Bautätigkeit entwickelt, die die Neuregelung des Winterausfallgeldes entsprechend flankierten. Zukünftig gelte es, das Verantwortungsbewusstsein aller am Baugeschehen Beteiligten weiter zu schärfen, um den Beitrag der Winterbauförderung zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit zu erhöhen.