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03/2002
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Mutterschutz gesetzlich stärken

(fa) Der Mutterschutz insbesondere bei vorzeitigen Entbindungen soll gestärkt werden. Dies sieht die Regierung mit einem Gesetzentwurf (14/8525) vor. Sie setzt damit die EU-Mutterschutzrichtlinie weiter in innerstaatliches Recht um. Der Gesetzentwurf sieht eine rechtliche Gleichstellung von "medizinischen Frühgeburten" und "sonstigen vorzeitigen Entbindungen" vor. Bislang wurde lediglich bei einer "medizinischen Frühgeburt" die Mutterschutzfrist um die Tage verlängert, die die Entbindung zu früh stattfand. Die Neuregelung sieht dies nun auch bei allen anderen vorzeitigen Entbindungen vor.

Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf, dass eine begrenzte Ausnahme des Nachtarbeitsverbots für werdende und stillende Mütter möglich wird, insbesondere wenn dies die Arbeitnehmerinnen ausdrücklich wünschen. In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung mit, dass sie beabsichtigt, in der nächsten Legislaturperiode eine Reihe der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote fachlich zu überarbeiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203076c
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