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04/2002
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Vorstöße zum Ehrenamt abgelehnt

(as) Zwei Anliegen der Union zur Förderung des Ehrenamts hat der Fachausschuss am 24. April gegen das Votum der Antragsteller sowie der FDP zurückgewiesen. Ehrenamtliche Tätigkeiten sollten sozialversicherungsrechtlich nicht als Beschäftigungsverhältnis angesehen werden, forderte die CDU/CSU in einem Gesetzentwurf (14/3778). Laut Angaben hat die Neuregelung der 630-DM-Jobs "gravierende" Änderungen zu Lasten des Ehrenamtes gebracht. Die Sozialversicherungsträger würden die Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses weiterhin "extensiv" handhaben. Zum Beispiel seien auch die ehrenamtlichen Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren sowie die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister in Bayern als sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigungsverhältnisse eingeordnet worden.

In einem ebenfalls abgelehnten Antrag (14/2989) hatte die Fraktion gefordert, pauschale Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht freizustellen. Zur Begründung hieß es, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung bei der Aufwandsentschädigung üblicherweise von einem Anerkennungsobolus ausgegangen werden könne. Hierfür seien geeignete Abgrenzungskriterien zu definieren. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger hätten im November 1999 Aufwandsentschädigungen für verschiedene ehrenamtliche Tätige als sozialversicherungspflichtig beurteilt, da von einem Beschäftigungsverhältnis auszugehen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204029c
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