Wachleute müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen
(wi) Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am 26. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bewachungsgewerbes (14/8386) in der am 24. April vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (14/8903) angenommen. CDU/CSU und PDS enthielten sich.
In der Gewerbeordnung wird klargestellt, dass private Sicherheitsdienste keine Sonderbefugnisse haben. Für Wachleute, die mit dem Schutz vor Ladendieben, mit Kontrollgängen auf Straßen, in Bahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr oder in Ladenpassagen beauftragt oder auch als "Türsteher" vor Diskotheken tätig sind, wird eine Sachkundeprüfung eingeführt. Für die übrigen Wachleute und für die Gewerbetreibenden selbst wird die Zahl der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden angehoben. Gründlicher geprüft wird künftig die Zuverlässigkeit der Wachleute. Verurteilungen oder Anklagen werden künftig von der Justiz direkt an die Aufsichtsbehörden weitergegeben. Auch dürfen Angehörige privater Sicherheitsdienste Schusswaffen nun nur noch bei einem tatsächlichen Bewachungsauftrag führen.
Die Regierung erwartet, dass die Kosten für eine Personalunterrichtung um etwa 500 Euro und für die Unterrichtung der Gewerbetreibenden um rund 1.100 Euro steigen. Eine Sachprüfung koste etwa 150 Euro.