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04/2002
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AN DEUTSCHEN AUTOBAHNEN

Alle zehn Kilometer auf touristische Sehenswürdigkeiten hinweisen

(to) Für Unterrichtungstafeln an Autobahnen, die auf Landschaften und Sehenswürdigkeiten hinweisen, soll künftig nur noch ein Mindestabstand von zehn statt bisher zwanzig Kilometern eingehalten werden müssen. Einen entsprechenden Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Tourismusausschuss am 24. April mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen das Votum von CDU/CSU und FDP angenommen.

Die Änderung bezog sich auf eine weitere Initiative der FDP-Fraktion (14/4635), die Beschilderungsmöglichkeiten für touristische Hinweise entlang von Autobahnen flexibler zu gestalten. Dieser weitergehende Antrag der Liberalen wurde im Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum von Union, FDP und PDS abgelehnt. Die FDP hatte die 20-Kilometer-Regelung aufheben wollen, wenn dies zur Tourismusförderung in den Regionen gewünscht und die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Dem FDP- und auch dem Änderungsantrag der Koalition zufolge soll mit diesen Unterrichtungstafeln auch auf von der Autobahn aus nicht sichtbare Sehenswürdigkeiten von hohem Bekanntheitsgrad oder besonderem touristischem Rang auch dann hingewiesen werden können, wenn diese sich nicht in unmittelbarer Nähe befinden. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, die vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen entsprechend zu ändern und das erforderliche Einvernehmen mit den obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder herzustellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204072d
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