Blickpunkt Bundestag
04/2002
Fische im Handel künftig etikettieren
(vs) Der Bundestag hat am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Rechtsakte der EU über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (14/7726,14/8196) angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom 17. April an (14/8810). Fische und Fischereierzeugnisse dürfen künftig nur mit Etikettierung in den Handel gebracht, ein- oder ausgeführt werden. Dabei sind die Handelsbezeichnung der Fischart, Produktionsmethoden, Fang- und Erzeugungsgebiet zu nennen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204078c