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Föderaler Bundesstaat

Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Länder)zu einem Gesamtstaat (Bund). Beiden kommt Staatsqualität zu. Das politische Prinzip des Bundesstaates ist der Föderalismus; dieser steht für das einheitliche Auftreten nach außen und die Verteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern im Innenverhältnis. Die Aufteilung der Bundesrepublik in Länder ist ein weiterer unabänderlicher Grundsatz und unterliegt somit der Bestandsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 GG. Es ist aber möglich, die Anzahl der Länder und ihre Grenzen zu verändern. Eine weitere föderalistische Gestaltungsmöglichkeit ist der Staatenbund. Darunter ist eine lockere Vereinigung selbstständiger Staaten zu verstehen, die Institutionen zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten einrichten. Dem Föderalismus steht der Zentralismus (zum Beispiel in Frankreich)gegenüber.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181310a
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