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Zusammenarbeit in Justiz und Innerem

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innerem als dritte Säule der Union wurde durch den Amsterdamer Vertrag neu gestaltet. Dabei wurde ein erheblicher Teil (z.B. Visa, Asyl und Einwanderung) aus der dritten Säule in die erste Säule der Union übertragen. Im Bereich der dritten Säule verbleiben damit nurmehr die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Hier soll durch die Ausstattung von Europol mit operativen Befugnissen und durch Annäherung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten eine engere Zusammenarbeit der Polizei­, Zoll­, Justiz­ und anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erreicht werden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181910a
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