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Klaus-Jürgen Hedrich
Mitglied des Deutschen Bundestages
CDU
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Pressemitteilung
23.03.2005

Klaus-Jürgen Hedrich:
Das Schwarzer-Peter-Spiel geht weiter

„Für Kirchweyhe heißt es nun Druck machen.“ Dieses Fazit zieht der heimische Bundestagsabgeordnete Klaus-Jürgen Hedrich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage. Das Land ist jetzt am Zug mit der Planung zu beginnen. „Ohne Ausreichende Finanzmittel des Bundes wird sich hier aber nicht tun. Zurzeit sind in Niedersachsen bereits über 10 Projekte fertig geplant und warten auf den Bau. Auf der anderen Seite ist die Umgehung leicht realisierbar und nicht so teuer.“ Dies bedeutet für Hedrich, dass man jetzt schnell die Planung vornimmt, damit man den Bau zügig durchziehen kann, sollten in den nächsten Jahren zusätzliche Gelder zum Beispiel durch erhöhte Mauteinnahmen zur Verfügung stehen. „Wenn der politische Wille vorhanden ist, kann man einen solche ‚kleine' Maßnahme auch ‚dazwischen schieben'. Es ist jedoch nicht akzeptabel, wenn sich Bund und Land den schwarzen Peter hin und her schieben.“

„Der Bundesregierung liegen (...) keine Erkenntnisse über dauerhafte Ausweichverkehre vor.“ So heißt es weiter in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens. Hedrich um die Bewertung von Presseberichten gebeten, nach denen der LKW-Verkehr auf einigen Bundesstraßen mit der Einführung der Maut drastisch zugenommen hat. Die Bundesregierung lässt zurzeit entsprechende Studien erstellen und rechnet im Herbst mit Ergebnissen.

„Immerhin“, so Hedrich, „gibt die Staatssekretärin einige Hinweise, wie man Strecken, die zum Ausweichen der Maut genutzt werden, für die LKWs unattraktiver machen kann.“ So heißt es in der Antwort: „Sollte es auf bestimmten Strecken zu einer erheblichen Verlagerung von Güterverkehren kommen, kann unter bestimmten Bedingungen die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. (...) Unabhängig davon kann die Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall Verkehrsbeschränkungen durch Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen (...) prüfen.“

Antwort Kirchwehye (Original)