Wahlprüfungsgesetz
§ 18 Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht
Für die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/wpg/wpgp18