THEMEN DER WOCHE
Informationen zur Bundestagswahl 2005
Stimmzettel der
letzten Bundestagswahl © dpa |
Sollte das Bundesverfassungsgericht keine gegenläufige
Entscheidung treffen, wird es am 18. September 2005 zu Neuwahlen
kommen. Auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zur Wahl und
zum Wahlablauf zu finden.
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Wie wird bei der Bundestagswahl gewählt?
- einfach erklärt, nicht nur für Kinder - - Begriffe rund um die Bundestagswahl
- Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
- Wahlkreiskarte
- Wahlkreise und Wahlkreisergebnisse 2002
- Geschichte des Wahlrechts
Die Verwaltung stellt sich vor
Brille, Ausweis, "Wegweiser" - unersetzliche Hilfsmittel
© Phalanx
Wie die Abgeordneten bei ihrer Arbeit im Bundestag unterstützt werden
Vergleicht man das Geschehen im Bundestag mit einem Uhrwerk, so wäre jeder einzelne Mitarbeiter ein kleines Zahnrad ohne das nichts liefe. Der Bürger sieht meistens nur die Abgeordneten im Plenarsaal - doch im Hintergrund müssen viele große und kleine Aufgaben erledigt werden, damit die Abgeordneten ihre Arbeit in den Ausschüssen, den Fraktionen und in ihren Wahlkreisen wahrnehmen können. Ein kleiner Blick hinter die Kulissen.
"Was macht eigentlich...?" ein Bundeswahlleiter
v.l. Johann Hahlen, Moderator Sönke Petersen, Wolfgang Zeh
© DBT
Am 18. September sind rund 62 Millionen Menschen aufgerufen, den 16. Deutschen Bundestag zu wählen. Was für die einen lediglich ein Kreuz auf dem Wahlschein ist, bedeutet für andere viel Arbeit - sowohl vor als auch nach der Wahl. In der Sendereihe "Was macht eigentlich...?" stellt Sönke Petersen die beiden Männer vor, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl und die Konstituierung des neuen Parlaments große Verantwortung tragen: den Bundeswahlleiter, Johann Hahlen und den Direktor beim Deutschen Bundestag, Prof. Wolfgang Zeh. Sie beantworten alle Fragen rund um die Bundestagswahl 2005: Welche Parteien werden überhaupt zur Wahl zugelassen? Wie wählen Deutsche im Ausland und worauf wird eigentlich der Amtseid des Kanzlers und der Minister abgelegt? Interessantes, Wissenswertes und Erstaunliches rund um die Bundestagswahl 2005.
Bundespräsident Köhler stimmt vorgezogener Neuwahl zu
Bundespräsident Horst
Köhler © dpa |
"Ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und
Neuwahlen für den 18. September angesetzt." Mit diesen Worten
begann Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juli 2005
seine Fernsehansprache.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte nach dem gescheiterten
Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, die Auflösung des
Parlaments am 01. Juli 2005 beantragt. Bundespräsident
Köhler gab dem Ersuchen Schröders statt und beendete die
15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorzeitig.
Sollte Klage erhoben werden, wird das Bundesverfassungsgericht die
endgültige Entscheidung treffen.
Selbstauflösungsrecht des Parlaments - Pro und Kontra
v.l. Ströbele
(Bündnis 90/Die Grünen), Moderator Petersen, Nooke
(CDU/CSU) © DBT |
Die Ankündigung von Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) und Günter Nooke (CDU/CSU) stellen in der Sendereihe "Streitgespräch Blickpunkt Bundestag" ihre Standpunkte zum Thema "Selbstauflösungsrecht des Parlaments" dar und diskutieren diese Frage sowohl im historischen als auch im verfassungsrechtlichen Kontext.
Auflösung des Bundestages und vorzeitige Wahlen
Blick in den
Plenarsaal © DBT |
Das Grundgesetz sieht zwei Möglichkeiten einer Auflösung des Bundestages vor - nach Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG und nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG. In beiden Fällen liegt die Entscheidung, den Bundestag aufzulösen, beim Bundespräsidenten. Es gibt also weder eine automatische Auflösung noch ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments; dieses hat es jedoch in der Hand, eine Auflösung zu verhindern, indem es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählt (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GG). Nach erfolgter Auflösung müssen "innerhalb von sechzig Tagen" (Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG) Neuwahlen stattfinden. Der "aufgelöste" Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen, wie sich aus Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt; es gibt also keine parlamentslose Zeit.