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Bundestag berät über Änderungen bei der Studienplatzvergabe

Sudenten bei einer Vorlesung im Hörsaal der Universität Bochum

© dpa
Mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes befasst sich der Bundestag am 1. Juli. Das Parlament berät in zweiter und dritter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates. Darin fordert die Länderkammer mehr Autonomie für die Hochschulen beim Auswahlrecht ihrer Studierenden und bei der Vergabe von bundesweit zulassungsbegrenzten Studienplätzen. Zwei Modelle des Auswahlverfahrens stehen zur Debatte: Dem ersten Modell, dem so genannten Baden-Württemberg-Modell, zufolge sollen 50 Prozent der Gesamtanzahl an Studienplätzen nach dem Grad der Eignung der Bewerber durch die Hochschule vergeben werden. Die restlichen 50 Prozent sollen durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) zugewiesen werden. Nach dem zweiten, dem so genannten NRW-Modell, sollen die jahrgangsbesten Abiturienten begünstigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2004/studienplatz/
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