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V. Das Dritte Reich

1. Die Durchsetzung der nationalsozialistischen Diktatur

Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 gibt den Nationalsozialisten die Möglichkeit in die Hand, die - durch das seit 1930 praktizierte Präsidialsystem bereits deformierte - demokratische Verfassungs- und Staatsordnung binnen kurzem vollständig zu beseitigen. Zwar ist die NSDAP in Hitlers Kabinett der "nationalen Konzentration" zunächst deutlich in der Minderheit. Aber die namentlich von Vizekanzler Papen genährte Illusion, den neuen Regierungschef als massenwirksamen "Trommler" einbinden, im eigenen Sinne lenken und schließlich beiseite schieben zu können, verfliegt nach kurzer Zeit.

V. Das Dritte Reich, Grafik zu Teil 1
SA-Männer verbrennen eine schwarz-rot-goldene Fahne in den Straßen Berlins, 1933

Wenige Tage nach dem Reichstagsbrand, am 5. März 1933, findet in einer von höchster politischer Erregung, äußerster Rechtsunsicherheit und offener Gewalt erfüllten Atmosphäre die Neuwahl des Reichstags statt. Die NSDAP und ihr Koalitionspartner DNVP gewinnen 340 der 647 Parlamentssitze. Mit der Verhaftung der weitaus meisten KPD-Abgeordneten und mehrerer sozialdemokratischer Parlamentarier verstoßen die NS-Machthaber gegen geltendes Immunitätsrecht. Insofern ist der Reichstag, der am 23. März allein gegen die Stimmen der verbliebenen Sozialdemokraten das "Ermächtigungsgesetz" verabschiedet, auch nicht mehr legal zusammengesetzt.

Dieses Gesetz befreit Hitler von allen Bindungen an die Verfassung und von der parlamentarischen Kontrolle. Nach seiner Annahme liquidiert der NS-Staat innerhalb weniger Monate und unter Einsatz massiven Terrors das deutsche Parteiensystem; der Reichstag sinkt zum Akklamationsorgan der Diktatur herab. Die Ausschaltung der übrigen Verfassungsorgane vollzieht sich ebenfalls in rapidem Tempo. Die bundesstaatliche Struktur des Reiches wird in eine einheitsstaatliche verwandelt, der Reichsrat im Februar 1934 formell aufgehoben. Bereits ein Jahr zuvor entstehen erste Konzentrationslager für politische Gefangene. Auf die Zuarbeit der Geheimen Staatspolizei gestützte Sondergerichte dominieren zunehmend die Rechtsprechung und erweisen sich als zuverlässige Stützen des Terrorregimes. Nach Hindenburgs Tod wird am 2. August 1934 das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Der Aufbau des nationalsozialistischen Führerstaats ist abgeschlossen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/ausst/wege/katalog/5_1
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