Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 1998 >
239/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

EXPORTKONTROLLE AN INTERNATIONALE BESCHLÜSSE ANPASSEN (VERORDNUNG)

Bonn: (hib) wi- Internationale Beschlüsse zur Exportkontrolle in Deutschland rechtsverbindlich umzusetzen, ist das Ziel einer Verordnung der Bundesregierung (14/188), durch die die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung geändert wird. Dabei werden die in den "Wassenaar Arrangements" beschlossenen Listenpositionen der Militärgüterliste unter anderem bei Waffenzielgeräten klarer voneinander abgegrenzt und neu gefaßt. Bei den "Wassenaar Arrangements" handelt es sich um ein internationales Gremium für Ausfuhrkontrollfragen für konventionelle Rüstungsgüter sowie rüstungsrelevante Mehrzweckgüter. Darüber hinaus wird die Ausfuhrliste an Qualitätsnormen angepaßt, die in der EG-Verordnung zur Festsetzung der Vermarktungsnormen für Melonen und Wassermelonen festgelegt sind. Aufgrund des insgesamt geringen Anteils der betroffenen Produkte an der Gesamtausfuhr sind nach Regierungsangaben keine Auswirkungen auf das Preisniveau zu erwarten.



Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61 91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823909
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf