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57/1999
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VERSICHERUNGEN SOLLEN GUTACHTER NICHT ALLEIN AUSWÄHLEN KÖNNEN

Bonn: (hib) pt- Für gesetzliche Initiativen bei der Auswahl der Gutachter im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschlossen die Mitglieder des Ausschusses am Mittwoch morgen einvernehmlich, die entsprechenden Eingaben dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Es lagen dem Ausschuß mehrere Eingaben vor, in denen die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Gutachter in Zweifel gezogen werden. Insbesondere wurden von den Petenten wie zuvor auch schon in früheren Eingaben beanstandet, daß die Gutachter einseitig von den Unfallversicherungsträgern bestimmt würden. Diese hätten meist ihre "Stammgutachter". Die Gutachten würden deshalb oft, so die Petenten, einseitig zugunsten der Unfallversicherungsträger abgefaßt, weil die Sachverständigen von den Versicherungen finanziell abhängig seien.

Nach mehreren Initiativen des Petitionsausschusses in den vergangenen Legislaturperioden war das Unfallversicherungsrecht geändert worden, erklärten die Ausschußmitglieder. So sei jetzt vorgeschrieben, daß vor Erteilung eines Gutachtenauftrags der Unfallversicherungsträger dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl nennen müsse. Damit sei im Vergleich zu der früheren Rechtslage eine "gewisse Verbesserung" im Sinne des Petenten eingetreten, hieß es. Dies reichte den Mitgliedern des Ausschusses aber noch nicht aus. Deshalb hielten sie es gerade zu Beginn der 14. Wahlperiode für wichtig, die Fraktionen und das Ministerium auf die Anliegen der Petenten erneut aufmerksam zu machen. Die Petitionen könnten als Anregung für eine gesetzgeberische Initiative geeignet sein.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905701
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