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70/1999
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�uml;FLEGESELBSTVERWALTUNG HAT MÖGLICHKEIT ZU EFFIZIENTEM ARBEITEN�uml;(ANTWORT)

Bonn: (hib) ge- Nach geltendem Recht hat die Pflegeselbstverwaltung die Möglichkeit, durch Vereinbarungen auf Bundes-, Landes- und Ortsebene eigenständig und ohne staatliche Einflußnahme die pflegerische Versorgung effizient und unbürokratisch zu gestalten. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/710) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/556) hin. Dies gelte sowohl für die Festlegung von Grundsätzen und Maßstäben für die Qualität pflegerischer Leistungen als auch für deren Vergütung, die personelle Ausstattung von Pflegeeinrichtungen sowie die Abgrenzungen des Aufwands für Pflegeleistungen von nichtpflegesatzfähigen Tätigkeiten. Dabei sei die Regierung stets bereit, durch flankierende gesetzliche Regelungen Unterstützung zu leisten. Sie habe daher mit maßgeblich Beteiligten bereits Kontakt aufgenommen, um das Sozialgesetzbuch auch im Hinblick auf verwaltungsvereinfachende Vorschriften fortzuentwickeln.

Zu der laut PDS von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden schon länger geforderten Übergang vom Sachleistungs- zum Zuschußprinzip in der Pflegeversicherung erklärt die Regierung, gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober 1998 sei das Sachleistungssystem der Krankenversicherung zu stärken und Elemente der privaten Versicherungswirtschaft wie beispielsweise die Kostenerstattung zurückzunehmen. Der Vorschlag, das Sachleistungssystem abzuschaffen, laufe diesem eindeutigen Bekenntnis zuwider. Wer das Sachleistungssystem zugunsten von Zuschüssen abschaffe, müsse mit erheblichen Mehrausgaben rechnen, da dann nicht nur das Pflegegeld, sondern auch die höheren Zuschüsse in EU-Länder exportiert werden müßten.

Ein Umstieg in ein Zuschußsystem würde zudem die Rolle der selbstverwalteten Pflegekassen schwächen, die als die "berufenen und legitimierten Vertreter der Versicherten" in deren Interesse verhandelten, um die Pflegequalität zu sichern und unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Umstieg laufe somit der Stärkung der Patientenrechte und der Verbesserung des Verbraucherschutzes entgegen, so die Regierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907007
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