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97/1999
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AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG FÖRDERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Mit einer Öffnungsklausel, die den Landesgesetzgebern die Einführung obligatorischer Schlichtungsverfahren ermöglicht, wollen die Fraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen die Justiz entlasten und zur Herstellung von Rechtsfrieden beitragen. Dazu haben die Abgeordneten einen Gesetzentwurf (14/980) zur "Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung" vorgelegt. Danach ist eine Verlagerung der Konfliktregelung von den Gerichten auf "alternative Streitschlichtungsstellen" beabsichtigt. Die Bundesländer sollen ermächtigt werden, für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 1.500 DM ein "obligatorisches Güteverfahren" vorzuschreiben. Ein derartiges Verfahren biete sich bereits aus Kostengründen an, da bei solchen Streitwerten die Kosten leicht die Höhe der im Streit stehenden Forderung übersteigen könnten. Die Inanspruchnahme einer "Gütestelle" bereinige Konflikte rascher und kostengünstiger. Ferner könnten in einem Schlichtungsverfahren Tatsachen berücksichtigt werden, die für die Lösung des Konflikts von wesentlicher oder ausschlaggebender Bedeutung, rechtlich jedoch irrelevant sind. Insofern könnte eine konsensuale Lösung in manchen Fällen eher einen dauerhaften Rechtsfrieden stiften als eine gerichtliche Entscheidung.

In dem Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, daß durch die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren für die Mitwirkung bei einer Einigung in einem Güteverfahren von zehn auf 15 Zehntel der vollen Gebühr den betroffenen Mandanten höhere Kosten entstehen als bisher.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909702
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