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170/1999
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ZWANGSARBEITER- UND NS-OPFER-ENTSCHÄDIGUNG KLÄREN (KLEINE ANFRAGEN)

Berlin: (hib/VOM-aw//fi) Die Haltung der Bundesregierung gegenüber ehemaligen NS-Firmen bei Entschädigungsverfahren von jüdischen Opfern vor amerikanischen Gerichten interessiert die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/1619). Die Fraktion will unter anderem wissen, welche Gewinne die Degussa AG und ihre Töchterunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der "Vernichtungsmaschinerie der Nazis” ziehen konnten und ob das Unternehmen gezwungen gewesen sei, Aufträge des NS-Regimes auszuführen. Die Regierung soll ebenso sagen, wie sie sich in welchen Verfahren zugunsten der NS-Opfer geäußert hat.

In einer weiteren Kleinen Anfrage (14/1620) geht es um die Entschädigung von Zwangsarbeitern für erlittenes Unrecht durch Verbrechen von Betrieben der deutschen Wirtschaft im NS-Regime. Die PDS erkundigt sich, in welchen Betrieben Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, wie viele ehemalige Zwangsarbeiter heute noch leben und was die Regierung unternimmt, um angesichts des hohen Durchschnittsalters der überlebenden Zwangsarbeiter einer "biologischen Lösung des Problems” vorzubeugen. Die Abgeordneten fragen, wie viele Zwangsarbeiter bisher aus welchen Fonds entschädigt wurden, wie die Kriegsgefangenen entschädigt werden sollen, die zu NS-Zwangsarbeit herangezogen wurden, und was die Regierung über die Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die Vergütung der Zwangsarbeiter weiß. Die Bundesregierung soll auch den Umgang der bisherigen Regierungen in Deutschland mit den Nutznießern von Krieg und Nazidiktatur in der Industrie, den Banken und Versicherungen beurteilen und die innerstaatliche Rechtslage im Hinblick auf die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Betroffenen einschätzen. Auskunft wird auch darüber verlangt, ob die Regierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft teilt, die Opfer sollten auf Klagerechte verzichten, bevor sie sogenannte freiwillige Leistungen erhalten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917002
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