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006/2000
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LEISTUNGSRECHT FÜR BEHINDERTE SOLL "RASCH" KOMMEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Die Bundesregierung will "möglichst rasch" den Entwurf eines Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorlegen. Wie sie in ihrer Antwort (14/2447) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Schaffung eines SGB IX (14/2281) darlegt, seien die zum SGB IX vorgelegten Eckpunkte auf eine "breite Zustimmung" gestoßen. Das sei auch ein Resultat der "guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit den Behinderten und ihren Verbänden. Dieser Dialog solle fortgesetzt werden, damit es bei der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens komme. Angestrebt werde, einen Referentenentwurf bis zum Frühjahr 2000 zu erarbeiten und damit die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gesetzesvorhaben "so zügig wie möglich" in Kraft treten könne.

Laut Regierungsangaben sollen die Sozialhilfeträger in den Kreis der Rehabilitationsträger einbezogen werden. In diesem Zusammenhang würden Lösungen für die mit dem Nachrang der Eingliederungshilfe verbundenen Probleme geprüft. Diese Prüfung erfolge in enger Kooperation mit den Ländern und den Trägern der Sozialhilfe. Die Koalitionsvereinbarung sehe allerdings die Schaffung eines gesonderten weiteren "Leistungsgesetzes", das Voraussetzungen und Umfang von Ansprüchen von Eingliederungshilfe eigenständig regelt, nicht vor. Geplant sei, die Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechts zu beenden. Dabei werde angestrebt, die Regelungen, die für mehrere Sozialleistungsbereiche einheitlich sein können, nur an einer Stelle zu treffen. Auch seien Begriffe und Abgrenzungskriterien aller einschlägigen Regelungen unabhängig von ihrem Standort zu vereinheitlichen. Die Regierung erläutert weiter, es treffe zu, dass Leistungsausweitungen und Neuregelungen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stünden und in erster Linie durch Effizienzsteigerungen, Vereinfachungen und Kosteneinsparungen im bestehenden System zu realisieren seien. In der Diskussion seien zum Beispiel Verbesserungen der Rehabilitationsmöglichkeiten für psychisch Kranke und Behinderte und Verbesserungen der Rehabilitationsbedingungen für Frauen. Ziel ihrer Behindertenpolitik, so die Regfierung, sei die Ermöglichung eines selbst bestimmten Lebens behinderter Menschen. Prävention, Rehabilitation sowie Eingliederung ins Arbeitsleben und in die Gesellschaft insgesamt sollen behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Verwirklichung ihrer Lebensziele ermöglichen. Diese Zielsetzung werde auch im SGB IX ihren Niederschlag finden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000603
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