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011/2000
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ÜBER DEUTSCHE IN TÜRKISCHER HAFT BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/KER-mr) Um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren, ist die deutsche Gefangene Eva Juhnke im Gefängnis von Sivas/Türkei in der Zeit vom 1. November bis 29. Dezember 1999 in einen Hungerstreik getreten. Mit dieser Aktion forderte sie ihre Rückverlegung in das Gefängnis von Batman.

Von dort sei sie im August 1999 gegen ihren Willen nach Sivas verlegt worden, erklärt die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/2502). Die Abgeordneten erläutern weiter, Eva Juhnke, die bis zu ihrer Gefangennahme durch das türkische Militär im Oktober 1997 Angehörige der Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK) gewesen sei, sei zu 15 Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in der PKK (Kurdische Arbeiterpartei) verurteilt worden.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung nun darlegen, ob und was sie über den Hungerstreik der deutschen Staatsangehörigen weiß und ob die deutsche Botschaft oder eine andere deutsche Vertretung in der Türkei während des Hungerstreiks Kontakt zu Eva Juhnke hatte.

Die Bundesregierung soll mitteilen, ob sie weiß, weshalb Juhnke im August 1999 von Batman nach Sivas verlegt wurde und ob sie Kenntnis über den gegenwärtigen Gesundheitszustand der Gefangenen hat. Die Fraktion interessiert zudem, ob sich deutsche Vertreter in der Türkei bzw. das Auswärtige Amt aufgrund der Haftbedingungen von Juhnke mit den zuständigen türkischen Stellen in Verbindung gesetzt haben und ob die Bundesregierung beabsichtigt, künftig die Haftbedingungen Juhnkes zu beobachten und gegebenenfalls auf die türkischen Behörden einzuwirken, um den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechende Haftbedingungen zu fordern.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001107
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