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133/2000
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STRAFKAMMERN WEITER REDUZIERT AMTIEREN LASSEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Um die Justiz zu entlasten, sollen Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern bei Gerichten auch künftig in reduzierter Besetzung amtieren dürfen.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf (14/3770) vorgelegt. Dieser sieht vor, eine Ende dieses Jahres auslaufende Vorschrift bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern.

Der Regelung zufolge können Große Strafkammern bei Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen, lediglich mit zwei statt mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen besetzt zu sein.

Dies gelte dann nicht, wenn die Strafkammer als Schwurgericht zuständig sei oder die zu verhandelnde Sache so schwierig erscheint, dass ein dritter Berufsrichter mitwirken müsse.

Eine ähnliche Bestimmung sei auch für Jugendkammern getroffen worden. Die Koalitionsfraktionen verweisen darauf, einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/2777) zufolge habe sich die seit 1997 gültige Regelung bewährt.

Bundesweit habe der Anteil der Verfahren mit reduzierter Besetzung im Jahre 1998 durchschnittlich bei 51,2 Prozent gelegen.

Am intensivsten hätten die Großen Strafkammern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Hier habe in einigen Bundesländern die Ausschöpfung sogar bei um die 70 Prozent gelegen.

SPD und B 90/Grüne plädieren in ihrer Initiative ebenfalls dafür, Großen Strafkammern, Senaten der Oberlandesgerichte und Großen Jugendkammern die Entscheidung über ihre Besetzung auch dann erneut einzuräumen, wenn eine Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen worden ist.

Entsprechende Bestimmungen im Gerichtsverfassungs- und im Jugendgerichtsgesetz sollen dazu geändert werden.

Zum gleichen Thema liegt bereits ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/2992) vor. Die Union tritt dafür ein, die gesetzliche Regelung zur reduzierten Besetzung von Straf- und Jugendkammern überhaupt nicht mehr zeitlich zu befristen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013302
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