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137/2000
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ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ AUFHEBEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/MAR-in) Das Asylbewerberleistungsgesetz soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies fordert die PDS in einem Antrag (14/3381).

Personen, die bisher nach dem Gesetz leistungsberechtigt seien, sollen stattdessen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten.

Die hierfür anfallenden Kosten der Sozialhilfe seien den örtlichen Leistungsträgern durch den Bund zu erstatten. Nach dem Willen der PDS soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein entsprechendes Gesetz einzubringen.

Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz würden, so die Fraktion in ihrer Begründung, Menschen zum Zwecke der Abschreckung und der angeblichen Kostenersparnis aus der allgemeinen sozialrechtlichen Versorgung ausgegrenzt.

Die Regelungen seien nicht nur inhuman, sondern vielfach auch unpraktikabel und teurer als eine Leistungsgewährung nach dem BSHG.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013702
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