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247/2000
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Innenausschuss

60-PROZENTIGE ZUNAHME DER KREDITKARTENKRIMINALITÄT PROGNOSTIZIERT

Berlin: (hib/WOL-in) Die polizeiliche Kriminalstatistik hat für das erste Halbjahr 2000 bereits 25.104 Fälle von Kreditkartenkriminalität erfasst, auf dieser Berechnungsgrundlage würde eine gegenüber 1999 eine Steigerung um 60 Prozent erreicht werden.

Das erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums gegenüber den Mitgliedern des Innenausschusses am Mittwochvormittag.

Bereits im Jahr 1999 wurden laut Regierung insgesamt 36.198 Fälle von Zahlungskarten-Kriminalität verzeichnet, was einen Anstieg um 40 Prozent gegenüber den 25.785 Fällen im Jahr 1998 bedeute.

Konkrete Angaben über entstandene Schäden in Deutschland lägen dabei nicht vor. Die starke Zunahme von Betrugsfällen im EC-Karten-Lastschriftverfahren und dem Bereich des Mail-Order- beziehungsweise Phone-Order-Betrugs per Internet hätten akuten Handlungsbedarf erkennen lassen, so die Regierung, und dazu geführt, am 18. Dezember 2000 ein Fachforum für Sicherheit des Zahlungsverkehrs durchzuführen, auf dem über 80 hochrangige Vertreter der Kreditwirtschaft von Verbänden, Handel und Industrie sowie Behörden über Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention zu diskutieren.

Dabei sei deutlich geworden, dass erforderliche Vorkehrungen in erster Linie durch Banken, Kartenorganisationen und den Handel geleistet werden müssten.

An erster Stelle stehe dabei eine zügige Umstellung der Zahlungskarten von Magnetstreifen auf Chipkartenbasis und die Verwendung biometrischer Verfahren.

Angeführt wurde das Vorbild Frankreichs, wo seit zehn Jahren alle Kreditkarten mit Chip-Technologie ausgestattet seien, woraufhin seitdem ein Betrugsaufkommen mit französischen Karten in Frankreich nicht mehr zu verzeichnen sei.

Für Deutschland habe die Industrie eine flächendeckende Umsetzung der Chip-Karten-Technologien für das Jahr 2005 avisiert.

Weitere Präventionsmaßnahmen beziehen sich auf die Vermeidung von Postwegverlusten und betrügerischen Antragstellungen, einer raschen Einführung von geeigneten Verfahren und sicheren digitalen Signaturen und die Ergänzung des EC-Karten-Lastschriftverfahren durch einen verlässlichen Identitätsnachweis des Karteninhabers.

Trotz der dramatischen Steigerungsraten wurde von der Regierung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anteil der Zahlungskartenkriminalität an der Gesamtkriminalität in Deutschland für das Jahr 1999 gerade 0,6 Prozent betrug und die Schadenssummen nach Angaben der Industrie nur eine Promilleanteil am gesamten Umsatz ausmache.

So beziffere die Kreditkartenindustrie im Jahre 1998 weltweit den Schaden zwar auf rund 600 Millionen Dollar, gemessen am weltweiten Gesamtumsatz von 700 Milliarden Dollar entspreche dies einem Anteil von lediglich 0,09 Prozent.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024703
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