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262/2000
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Rechtsausschuss

MEHRHEIT FÜR FREIWILLIGEN WAFFENDIENST VON FRAUEN ZEICHNET SICH AB

Berlin: (hib/BOB-re) Um Frauen den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr zu ermöglichen, soll das Grundgesetz (Artikel 12a) geändert werden.

Darauf haben sich SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. geeinigt und einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/4380) formuliert.

Im Rechtsausschuss zeichnete sich am Mittwochmorgen die zur Änderung der Verfassung erforderliche Mehrheit ab.

Einen Beschluss wird das Gremium voraussichtlich am heutigen Mittag fassen, nachdem das Plenum des Bundestages den Entwurf überwiesen hat.

Mit Blick auf Frauen soll es im entsprechenden Grundgesetzartikel künftig heißen: "Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." Damit wird den Antrag stellenden Fraktionen zufolge der freiwillige Dienst von Frauen mit der Waffe auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.

Dies empfehle sich insbesondere im Hinblick auf die bisherige Staatspraxis der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltlich entspricht den vier Fraktionen zufolge die Änderung dem Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins hinsichtlich eines solchen freiwilligen Dienstes.

Der Ausschluss des weiblichen Geschlechts werde zunehmend als Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen empfunden.

Die Grundgesetzänderung trage zugleich jüngeren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum gleichberechtigten Zugang von Frauen zu den Streitkräften Rechnung.

Die Auswahl der freiwillig Dienstleistenden richte sich nach den im Grundgesetz ebenfalls festgelegten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen, erläutern Sozial- und Christdemokraten, Bündnisgrüne und Liberale abschließend.

Der Bundestag wird voraussichtlich am kommenden Freitag, 27. Oktober, über die Grundgesetzänderung entscheiden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026201
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