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012/2001
Stand: 18.01.2001
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USA um Informationen über uranabgereicherte Munition gebeten

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die Regierung der USA gebeten, ihr alle Informationen, gerade auch zur Zusammensetzung von uranabgereicherter Munition, zu übermitteln. Eine entsprechende Aufforderung von Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) gegenüber dem amtierenden amerikanischen Botschafter beziehe sich ausdrücklich auch darauf, dass Medienberichten zufolge in diesen Geschossen Anteile von Plutonium enthalten seien, erklärte die Regierung am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss. Im Übrigen herrsche Einigkeit in der NATO, bündnisweit so rasch wie möglich den gleichen Informationsstand über diese Problematik zu erhalten. Die NATO werde auch die Bundesrepublik Jugoslawien über Zielkoordinaten vom Beschuss mit uranabgereicherter Munition während des Kosovo-Krieges und daraus entstandene Konsequenzen informieren. Es sei im Übrigen, so die Regierung weiter, eine "Frage der Redlichkeit und der politischen Sorgfalt", darauf hinzuweisen, dass das Risiko für die dort lebende Bevölkerung ungleich höher sei als für zeitweise dort stationierte Soldaten. Man habe alle Maßnahmen ergriffen, um vom Beschuss mit uranabgereicherter Munition betroffene Gebiete zu identifizieren, zu markieren und abzusperren. Die Bevölkerung sei gewarnt worden. Eine erneute Luftuntersuchung vor Ort habe aber keinen Hinweis auf abgereichertes Uran erbracht; die ermittelten Werte hätten unterhalb der Nachweisgrenze gelegen.

Die Regierung bezeichnete die Schutzmaßnahmen für die auf dem Balkan stationierten Bundeswehrsoldaten als sachgerecht. Diese genössen zudem einen hohen wissenschaftlichen Standard und seien international anerkannt. Alle Behauptungen, die Hardthöhe habe nicht rechtzeitig oder umfassend über die Problematik unterrichtet, entbehrten der Grundlage, stellte die Regierung im Menschenrechtsausschuss weiter fest.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_012/03
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