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043/2001
Stand: 14.02.2001
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Breite Mehrheit für eine Reform des Mietrechts angestrebt

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Die SPD hat am Mittwochmorgen im Rechtsausschuss zu erkennen gegeben, dass sie bereit ist, eine von einer breiten Mehrheit des Parlaments getragene Reform des Mietrechts auf den Weg zu bringen. In einem Gespräch der zuständigen Berichterstatter des Ausschusses sollte versucht werden, Kompromisse zu derzeit noch unterschiedlichen politischen Absichten in Gesetzentwürfen der Bundesregierung (14/4553) sowie der F.D.P.-Fraktion (14/3896) zu finden, erklärten die Sozialdemokraten. Die Oppositionsfraktionen erwiderten übereinstimmend, sie seien grundsätzlich zur konstruktiven Mitwirkung bereit. Dies setze aber voraus, dass auf Seiten der Koalition der ernsthafte Wille zum Kompromiss vorhanden sei. Von CDU/CSU und PDS hieß es ergänzend, die bislang von der Koalition geäußerte Absicht, eine Reform des Mietrechts bis Mitte März im Rechtsausschuss abzuschießen, sei problematisch. Es sei nicht auszuschließen, dass angesichts des komplizierten Sachverhalts mehr Zeit benötigt werde.

Die Bundesregierung strebt mit ihrer Initiative unter anderem an, einen neuen, nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Mietspiegel einzuführen, die sogenannte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 30 auf 20 Prozent zu senken und die Kündigungsfristen für Mieter zu verkürzen. Zudem sollten Betriebskosten künftig grundsätzlich nach Verbrauch abzurechnen sein. Die Freien Demokraten beabsichtigen mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem, den Anwendungsbereich von Zeitmietverträgen wesentlich zu erweitern, bei Staffelmietverträgen keine zeitliche Begrenzung mehr vorzusehen und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen wegfallen zu lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_043/02
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