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089/2001
Stand: 28.03.2001
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Zahl der Unfalltoten seit 1995 um fast 18 Prozent zurückgegangen

/Verkehr/ Antwort

Berlin: (hib/LAM) Die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr ist in den Jahren 1995 bis 1999 um fast 18 Prozent zurückgegangen, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5583) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/3871). Danach ist die Zahl der Verkehrstoten von 9.454 im Jahre 1995 auf 7.772 im Jahr 1999 gesunken. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes sei für das Jahr 2000 ein erneuter Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen. Ferner habe sich innerhalb der Risikogruppen "Fußgänger" und "Kinder unter 15 Jahren" die Anzahl der Verkehrsopfer mit Todesfolge zwischen 1995 und 1999 um 26 bzw. 24 Prozent erheblich verringert. Auch die Zahl der Schwerverletzten sei im oben genannten Zeitraum um 13.000 gesunken.

Die volkswirtschaftlichen Kosten der in der Bundesrepublik verursachten Verkehrsunfälle beliefen sich den Angaben zufolge im Bemessungszeitraum 1995 bis 1999 auf 350 Milliarden Mark, wobei die Kosten durch Personenschäden auf Grund sinkender Unfallzahlen in diesen Jahren um 4,5 Milliarden DM reduziert werden konnten. Auch innerhalb der Europäischen Union werde ein abnehmender Verlauf der Unfallhäufigkeiten zu registrieren. Einzelne Länder wie Griechenland und Portugal stellten dabei extreme Ausnahmen dar, so die Regierung, da der Trend dort gegenläufig verlaufe. Positiv bewertet die Regierung das seltenere Auftreten von Alkohol als Unfallursache. Während Alkohol 1999 gegenüber 1995 in rund 24 Prozent weniger Fällen zu Personenschäden geführt habe, hätten jedoch "andere berauschende Mittel" als Unfallursache um 46 Prozent zugenommen hätten.

Die Regierung verweist auf Reformen, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen hätten. Das Straßenverkehrsgesetz sei geändert worden, so dass jetzt unter anderem eine Geldstrafe von 3.000 DM undein sofortiges Fahrverbot bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze möglich seien. Außerdem seien zahlreiche Medienkampagnen der Europäischen Union und des Bundes zur Aufklärung vor allem jugendlicher Verkehrsteilnehmer vor Verkehrsrisiken gestartet worden. Auch das Verbot des Telefonierens während der Autofahrt, das zum 1. Februar 2001 in Kraft getreten sei, ziele in diese Richtung. Außerdem setzt sich die Regierung nach eigenen Angaben unter anderem für einheitliche europäische Regelungen ein. So gelte zum Beispiel seit1998 ein Übereinkommen der 15 Mitgliedstaaten, nach dem der Entzug des Führerscheins in einem EU-Staat in allen anderen Staaten ebenso wirksam wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_089/04
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