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092/2001
Stand: 29.03.2001
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Potenziale im Wasserstraßentransport umweltverträglich nutzen

/Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll konkrete Vorschläge machen, um Gütertransporte auf die Wasserstraße zu verlagern. In einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5667) heißt es, dabei müsse das Nachhaltigkeitsprinzip anwendet werden. Außerdem tritt die Koalition dafür ein, eine integrierte Planung des Bundesverkehrswegeplanes anzustreben. Baumaßnahmen bei Straße, Schiene und Wasserstraße müssten aufeinander abgestimmt und forciert werden. Für alle Ausbauvorhaben an Wasserstraßen sollten qualifizierte Umweltgutachten erstellt und deren Ergebnisse bei den konkreten Ausbauplanungen berücksichtigt werden. Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Binnenschifffahrt bei der geplanten EU-Erweiterung stärker in den Blickpunkt verkehrspolitischer Entscheidungen rücken, um den zu erwartenden weiteren Anstieg des Warenaustausches mit den neuen EU-Mitgliedstaaten bewältigen zu können.

Nach Ansicht von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist der Wassertransport ein Bestandteil eines integrierten Verkehrssystems. Jede Tonne, die statt auf der Straße umweltschonend und ökonomisch effizient auf dem Wasserwege transportiert werde, sei ein Beitrag zur Engpassbeseitigung auf den Straßen. In natur- und umweltverträglichem Ausbau sei das Verkehrssystem Schiff/Wasserstraße in vielen Fällen besonders geeignet, die verkehrspolitischen Ziele optimal miteinander zu verbinden. Trotz der unbestreitbaren Vorteile des Wasserstraßentransports habe die Binnenschifffahrt in den letzten Jahren aber Marktanteile an die Straße verloren. Die Anteile der deutschen Flotte am Binnenschiffsgüterverkehr sei von 44,4 Prozent im Jahre 1990 auf rund 37 Prozent weiter gesunken. Nach den jüngsten Prognosen für den Bundesverkehrswegeplan werde die deutsche Binnenschifffahrt bis zum Jahre 2015 ohne verkehrspolitische Korrekturmaßnahmen weitere Marktanteile im Güterverkehrsmarkt verlieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_092/04
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