Arzneimittelmissbrauch in der Nutztierhaltung schärfer ahnden
Berlin: (hib/MAR) Das strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung schwerer Formen des Arzneimittelmissbrauchs in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung soll verbessert werden. Dieses Ziel soll nach einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf (14/6097) dadurch erreicht werden, dass in den Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes die Anwendbarkeit der im Strafgesetzbuch geregelten Verhängung der Vermögensstrafe und der Anordnung des Erweiterten Verfalls vorgesehen wird.
In der Begründung stellt der Bundesrat fest, der Missbrauch von Arzneimitteln in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung ist Gegenstand mehrerer Ermittlungsverfahren, die beträchtliches Aufsehen erregt haben. Dabei seien neue Dimensionen derartigen Missbrauchs, der teilweise Aspekte Organisierter Kriminalität aufweise, sichtbar geworden. Mit dem geltenden strafrechtlichen Instrumentarium könne dem nur unzureichend begegnet werden.
Die Bundesregierung steht laut ihrer Stellungnahme dem Gesetzentwurf nicht ablehnend gegenüber. Sowohl die Vermögensstrafe als auch der Erweiterte Verfall scheinen ihr "durchaus geeignet", die generalpräventive Wirkung der Strafvorschriften dadurch zu erhöhen, dass Straftäter nicht darauf vertrauen können sollen, durch wiederholte Begehung von Straftaten in organisierten Formen dauerhafte Gewinne anzuhäufen.