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179/2001
Stand: 27.06.2001
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Klimaschutzziel durch mehr Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung erreichen

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Nachdem sich Bundesregierung und Energiewirtschaft auf eine Selbstverpflichtung zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geeinigt haben, ist das Thema heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. In den Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen zu einem Gesetzentwurf der PDS (14/2693) werden Modelle wie das Quotenmodell oder das Bonusmodell zur Verringerung des Kohlendioxidausstoßes erörtert. So befürwortet der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) eine Quotenregelung für die Produktion von KWK-Strom. Der VDMA begrüßt daher die PDS-Initiative grundsätzlich, in der empfohlen wird, den langfristigen Ausbau des KWK-Anteils am Stromabsatz durch eine jährlich festgelegte KWK-Pflichtquote für jeden in Deutschland tätigen Stromverkäufer oder Stromeigenerzeuger. Dazu sollten KWK-Stromzertifikate eingeführt werden, die auf einem Zertifikatemarkt gekauft werden müssen, wenn der Anteil des verkauften oder eigenerzeugten KWK-Stroms die Quote unterschreitet. Der VDMA verweist auf ein Kompromisspapier, das im März gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vorgelegt worden sei und das Grundzüge für eine Bonusregelung enthalte, falls sich die Quotenregelung politisch nicht durchsetzen lasse. Der VKU erklärt, über einen Bau neuer KWK-Anlagen sollte die Politik in Abhängigkeit von den erreichten Kohlendioxid-Minderungszielen entscheiden. Im Papier von ver.di heißt es, mit Blick auf drohende Schließungen von KWK-Anlagen und damit verbundenen Arbeitsplatzabbau solle geprüft werden, wie eine flexible Härtefallregelung aufgenommen werden kann.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält eine Quotenregelung, die eine Mindestmenge an KWK-Energie festlegt und mit Zertifikaten gedeckt wird, für notwendig, um die Kohlendioxidminderungspotenziale der KWK kurz- bis mittelfristig zu sichern. Die Quotenregelung würde in jedem Fall die gewünschte Minderung garantieren. Im Gegensatz dazu würde eine Bonusregelung Zusatzkosten verursachen. Weder Bonusregelungen noch Selbstverpflichtungen könnten derzeit das Erreichen des Klimaschutzziels gewährleisten. Das Bonusmodell ziele auf bestehende Anlagen und deren Modernisierung ab. Modernere Anlagen erhielten einen höheren Bonus, der zeitlich degressiv gestaltet sei und nach acht Jahren enden würde. KWK-Anlagen sollten nach diesem Modell nur gebaut werden, wenn sie rentabel sind, so die Wissenschaftler. Der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert dazu auf, der umweltschonenden gekoppelten Kraft-Wärme-Wirtschaft durch eine Befreiung von der Stromsteuer zu helfen. Auch nach dem KWK-Vorschaltgesetz vom Mai 2000 würden hoch effiziente industrielle KWK-Anlagen nach wie vor diskriminiert. Die öffentlichen Stromnetzbetreiber verweigerten die Vergütungen an die industriellen KWK-Einspeisungen ins öffentliche Netz, obwohl das Vorschaltgesetz diese Vergütung vorsehe. Das Berliner Öko-Institut empfiehlt, in das Zertifikatsmodell alle KWK-Anlagen einzubeziehen. Es sei allerdings schwer vorstellbar, heißt es in der Stellungnahme, dass das von sechs Strom- und Gasverbund-Unternehmen vorgeschlagene "Aktionsprogramm Klimaschutz" zu effizienteren Lösungen führe als ein Zertifikatsmodell.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_179/02
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