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186/2001
Stand: 29.06.2001
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An einer Tariftreueregelung für öffentliche Auftragsvergaben wird gearbeitet

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist damit befasst, mit Hilfe von Vertretern der Industriegewerkschaft Bau und Verbänden der Bauwirtschaft eine bundeseinheitliche und verfassungskonforme Regelung für eine Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erarbeiten. Dies geht aus ihrer Antwort (14/6488) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/6235) zu den Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Bausektor im Hinblick auf die EU-Osterweiterung hervor. Ergebnisse würden frühestens nach der Sommerpause vorliegen.

Bei der Tariftreue geht es darum, dass der Auftragnehmer den jeweils örtlich geltenden Tariflohn zahlt. In jüngster Zeit hätten Länder wie Berlin, Bayern und das Saarland Regelungen geschaffen, wonach bei der Bauausführung der jeweils regional geltende Tariflohn ("Lohn der Baustelle") gezahlt werden muss. Dabei werde nicht zwischen in- und ausländischen Unternehmen unterschieden. Ein deutsches Bauunternehmen, das in einem EU-Nachbarstaat eine Niederlassung gründet und von dieser Niederlassung aus Aufträge in Deutschland ausführt, müsse mindestens die selben Löhne zahlen wie Arbeitgeber mit Sitz in anderen EU-Staaten, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. In diesem Fall unterlägen die Arbeitnehmer der Niederlassung dem deutschen Recht der sozialen Sicherheit. Die Arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften begründen nach Regierungsangaben keine Unterschiede in den Wettbewerbschancen zwischen deutschen Unternehmen und Unternehmen aus EU-Nachbarstaaten.

Die Regierung erklärt weiter, sie messe einer konsequenten Kontrolle und Ahndung von Rechtsverstößen im Interesse der Wettbewerbschancen gesetzestreuer Unternehmen und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zentrale Bedeutung bei. Sie erwartet, dass sich mit dem Beitritt osteuropäischer Staaten die wirtschaftliche Dynamik dort erheblich verstärkt und den allgemeinen Wohlstand steigert, was auch mit einem höheren Lohnniveau und höheren Lohnnebenkosten einhergehen werde. Die Übernahme des EU-Rechts dürfte sich direkt arbeitskostensteigernd auswirken, so die Regierung, vor allem beim Gesundheitsschutz, der Arbeitssicherheit, der sozialen Sicherung sowie bei arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Mitgliedsländer hätten sich darauf verständigt, dass Deutschland und Österreich nach der EU-Osterweiterung Übergangsfristen bei der Dienstleistungsfreiheit und vor allem für den Bereich der Bauwirtschaft vorsehen könnten. Auswirkungen auf den Wettbewerb seien dadurch nicht zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_186/03
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