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194/2001
Stand: 05.07.2001
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Kollektivrechtliche Sperrwirkung in Tarifvertragsgesetz beseitigen

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die kollektivrechtliche Sperrwirkung im Tarifvertragsgesetz soll beseitigt werden, um betriebliche Bündnisse für Arbeit gesetzlich zu sichern. In einem von der F.D.P. vorgelegtem Gesetzentwurf (14/6548) heißt es, auf diese Weise könne Arbeitnehmern in den Betrieben vor Ort die Möglichkeit eröffnet werden, selbst über die Annahme oder Ablehnung einer Beschäftigungsgarantie zu entscheiden. Nach Angaben der Fraktion gehören betriebliche Bündnisse für Arbeit mittlerweile zur Normalität in der Bundesrepublik. Fast täglich vereinbarten Belegschaften und ihre Betriebsräte solche Bündnisse. Zumeist seien auch die örtlichen Vertreter der Tarifsparteien stillschweigend daran beteiligt. Die Belegschaften tauschten für die Garantie der Sicherung des Arbeitsplatzes die Änderung einzelner tariflicher Konditionen über Arbeitszeit und Vergütung ein. Diese Bündnisse würden nach höchst richterische Rechtsprechung als Verstoß gegen das Tarifvertragsgesetz angesehen, erklären die Parlamentarier.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_194/01
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