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207/2001
Stand: 23.07.2001
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Regierung sieht keinen Gesetzesverstoß in neuer Beschriftung von Briefkästen

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Der Wegfall der Anzeige "Nächste Leerung ..." auf den Briefkästen der Deutschen Post AG stellt keinen Verstoß gegen die Post-Universaldienstleistungsverordnung dar. In ihrer Antwort (14/6701) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6497) erklärt die Regierung weiter, auch in Zukunft werde die Information der Leerzeiten auf den Briefkästen der Post für den Kunden zur Verfügung stehen. Eine genauere Angabe als der Hinweis auf die nächste Leerung sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Außerdem sei kein Verstoß gegen verbraucherrechtliche Vorgaben festzustellen. Die Regierung betont, auch wenn es aus Kundensicht möglicherweise wünschenswert sei, den Zeitpunkt der nächsten Leerung genau erkennen zu können, bestehe bei der geltenden Rechtslage keine Möglichkeit, die Praxis der Deutschen Post AG zu beanstanden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_207/05
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