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218/2001
Stand: 09.08.2001
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Regierung: Freiheitsrechte in Tunesien "weiterhin nicht zufriedenstellend"

/Menschenrechte/Antwort

Berlin: (hib/BOB) In Tunesien sind die bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte nach Angaben der Bundesregierung "weiterhin nicht in zufriedenstellender Weise sichergestellt". Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit blieben von staatlicher Seite andauernd behindert, heißt es in der Antwort (14/6779) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6662). Die Regierung sei sowohl bilateral als auch im EU-Rahmen über die jeweilige Präsidentschaft im ständigen Dialog mit den Verantwortlichen in Tunis. Diese würden dabei "in aller Deutlichkeit" auf die Probleme im Bereich der Menschenrechte hingewiesen. Dies sei beispielsweise beim Besuch von Staatsminister Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen) im April dieses Jahres der Fall gewesen. Derartige Kontakte würden regelmäßig auch für Intervention in Einzelfällen genutzt.

Weiteren Angaben zufolge haben im Jahr 2000 241 Tunesier erstmalig einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt (1999: 191 Personen). Das zuständige Bundesamt habe 20 Anerkennungen auf Asyl (1999: 46) ausgesprochen. Hinzu seien acht Anerkennungen (1999: 19) auf Grund von Entscheidungen durch Verwaltungsgerichte gekommen. Auf Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung habe das Bundesamt im Jahr 2000 zu Gunsten von vier Tunesiern (1999: drei) entschieden. Hinzu seien weitere sechs Entscheidungen (1999: drei) wiederum aufgrund von Verpflichtungen durch Verwaltungsgerichte gekommen. Laut Regierung wurden im vergangenen Jahr zudem 162 tunesische Staatsangehörige abgeschoben. Zwischen Januar und Mai dieses Jahres seien es 55 Personen gewesen, im Jahr 1999 seien 152 tunesische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_218/01
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