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230/2001
Stand: 30.08.2001
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Zur rechtlichen Zulässigkeit so genannter IMSI-Catcher Stellung nehmen

/Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MAR) Nach der rechtlichen Zulässigkeit von so genannten IMSI-Catchern erkundigt sich die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage (14/6827). Nach den Worten der Fraktion handelt es sich dabei um ein technisches Gerät, mit dem die Gerätenummer von Mobiltelefonen festgestellt und somit eine eindeutige Lokalisierung des Benutzers vorgenommen werden kann. Einem Pressebericht zufolge setze der Bundesgrenzschutz zur Verfolgung von Straftaten solche Geräte ein, heißt es in der Anfrage.

Die F.D.P. will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie die Auffassung des Innenministeriums teilt, wonach der Einsatz von IMSI-Catchern durch die geltende Strafprozessordnung (StPO) hinreichend gedeckt sei, und in welchen Vorschriften der StPO sie diese Ermächtigungsgrundlage sieht. Ferner soll die Regierung sagen, ob sie die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob bestätigen kann, dass es zurzeit keine materielle Rechtsgrundlage für den telekommunikationsrechtlichen Betrieb dieser Geräte gebe, und wie sie die Gefahr durch missbräuchliche Verwendung von IMSI-Catchern durch Dritte einschätzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_230/03
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