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243/2001
Stand: 19.09.2001
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"Streichung im Vereinsrecht berührt nicht Schutz der Religionsfreiheit"

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat sich der Innenausschuss am Mittwochnachmittag vom Bundesinnenministerium (BMI) über die aktuelle Sicherheitslage und über Maßnahmen und Konsequenzen im Bereich der inneren Sicherheit der Bundesrepublik berichten lassen. Zeitgleich mit der Ausschusssitzung, so der Vertreter des BMI, finde eine Kabinettssitzung über drei Maßnahmen statt, die bereits in den Medien diskutiert würden. Dabei handele es sich um die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht, um die Ergänzung der Strafprozessordnung im Hinblick auf mögliche Ermittlungen und Ahndungen von Terrorakten im Ausland sowie um die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Sicherheitspersonals in Flughäfen.

Die Regierung verwies auf Nachfrage von Abgeordneten nochmals darauf, eine Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht berühre nicht die vom Grundgesetz geschützte Wahrung der Religionsfreiheit. Der vorgelegte Entwurf sei "kein Schnellschuss" als Folge der schrecklichen Ereignisse in den Vereinigten Staaten von Amerika. Auslöser sei vielmehr das so genannte Kaplan-Verfahren wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten gegen den "Kalifen von Köln" gewesen. Man habe bereits am 5. September einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet, um verfassungsfeindlichen Vorwürfen nachzugehen, die bisher mit Hinweis auf das Religionsprivileg nicht hätten offenbart werden müssen.

Die SPD betonte, mit den ersten Umsetzungsvorschlägen werde kein Aktionismus in Gang gesetzt. Vielmehr werde jetzt und auch künftig die Festigkeit und Entschlossenheit zur Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit bewiesen. Anerkennung gelte in diesem Zusammenhang der Union, die ihre Bereitschaft zu jeder Form der Zusammenarbeit betont habe. Die CDU/CSU erklärte ihr Einverständnis mit den bisher vorgetragenen Schritten und ergänzte, das "Kursbuch der inneren Sicherheit" müsse allerdings "etwas anders ausgerichtet" werden. Die Union fragte weiter, wie es möglich sein könne, dass Deutschland offenbar Rückzugs- und Ruheraum potenzieller und tatsächlicher Terroristen sei. Gleichzeitig sprach die Fraktion die Tatsache an, dass für bestimmte Möglichkeiten der Observierung zwar längst die gesetzlichen Möglichkeiten bestünden, jedoch nicht die Mittel vorhanden seien, diese auch zufriedenstellend einzusetzen. Die Regierung erläuterte hierzu, am (morgigen) Donnerstag werde auf europäischer Ebene ein Sonderrat der Justiz- und Innenminister zum Abgleich der Planungen und Maßnahmen der inneren Sicherheit erfolgen, um eine größere Transparenz über die Aktivitäten terroristischer Gruppen zu erlangen.

Bündnis 90/Die Grünen betonten ihr Einverständnis mit den derzeitigen Schritten, gaben aber zu bedenken, dass in Abwägung "besonderer Maßnahmen angesichts einer besonderen Situation" eine spätere zeitliche Bestandsaufnahme anzuregen sei. Die PDS forderte eine Diskussion über die Ursachen des Terrorismus. Sie legte weiter dar, Ängste der Bevölkerung dürften nicht dazu genutzt werden, vorhandene Grundrechte einzuschränken und damit womöglich das zu erreichen, was das Ziel der Terroristen auch sei: eine geschlossene Gesellschaft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_243/01
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