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250/2001
Stand: 26.09.2001
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UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vollständig umsetzen

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für die Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention und die volle Umsetzung ihrer Bestimmungen im deutschen Ausländer- und Asylrecht hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Fraktionen der FDP und PDS, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, die Petition abzuschließen.

In der Eingabe wird kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, die 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist, mehrere Interpretationserklärungen abgegeben habe. So sei erklärt worden, "dass das Übereinkommen keine innerstaatliche Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland findet. Es begründet völkerrechtliche Staatenverpflichtungen, welche die Bundesrepublik Deutschland nach näherer Bestimmung ihres mit dem Übereinkommen übereinstimmenden innerstaatlichen Rechts erfüllt". In Bezug auf ausländische Kinder sei erklärt worden, dass nichts in dem Übereinkommen dahin ausgelegt werden könne, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne dessen widerrechtlichen Aufenthalt dort erlaubt sei. Auch könne keine Bestimmung dahin ausgelegt werden, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränke, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bestimmungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Für die Petenten hätten diese Vorbehaltserklärungen in der Praxis eine Sperr- und Blockadewirkung auf rechtlicher Ebene zur Folge. Dies führe dazu, dass insbesondere die schutzbedürftige Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht in vollem Umfang den notwendigen Schutz erhalten würde, so die Petenten. Sie fordern daher eine Anpassung des deutschen Ausländer- und Asylrechts an die völkerrechtlichen Vorgaben.

Die Vertreterin des Bundesinnenministeriums (BMI) wies darauf hin, dass der Deutsche Bundestag bereits 1999 eine entsprechende Entscheidung zur Rücknahme der Vorbehaltserklärungen getroffen habe. Das BMI habe deshalb gemeinsam mit den Bundesländern eine Rücknahme der Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention geprüft. Doch werde diese Rücknahme immer noch von sechs Bundesländern abgelehnt. Nach Auffassung des BMI ist in dieser Frage jedoch eine einvernehmliche Lösung aller Länder notwendig. Während die CDU/CSU-Fraktion ein erneutes Votum des Deutschen Bundestages zur Rücknahme der Vorbehalte eher für "kontraproduktiv" hielt, sprachen sich alle anderen Fraktionen dafür aus, einen erneuten Beschluss zu fassen. Dadurch würde die Position des Bundesinnenministers in den Verhandlungen mit seinen Länderkollegen eher gestärkt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_250/01
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