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259/2001
Stand: 10.10.2001
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Experten: Steueränderungsgesetz 2001 kann noch verbessert werden

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Zahlreiche Änderungsvorschläge zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2001 (14/6877) haben Sachverständige in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses vorgelegt, die am heutigen Mittwoch um 9.00 Uhr begonnen hat. Ziel des Gesetzentwurfs ist es nach Regierungsangaben, steuerliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich zu bereinigen, das Steuerrecht zu vereinfachen und an die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie an das Recht der EU anzupassen. Der Bund der Steuerzahler hält den Entwurf für "völlig unzureichend". Er beseitige nicht die "gravierenden Mängel" früherer Steueränderungsgesetze und trage auch nicht wesentlich zur Steuervereinfachung bei. Nach Darstellung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft ist die Personallage in den Finanzämtern so eng, dass keine Freiräume für Fortbildungen mehr geschaffen werden können. Daher sei jede Änderung von Steuergesetzen problematisch. Gefordert wird eine bessere Personalausstattung für die Finanzämter. Der Bund Deutscher Finanzrichter spricht sich für eine Änderung der steuerlichen Regelungen für Geldspielautomaten und andere Glücksspiele aus. Nach derzeitiger Rechtslage sei das unerlaubte Glücksspiel aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem erlaubten Glücksspiel in öffentlichen Spielbanken umsatzsteuerfrei, während das erlaubte Glücksspiel zusätzlich der Spielbankabgabe unterliege. Dies führe zu dem "untragbaren Ergebnis", dass das unerlaubte gegenüber dem erlaubten Glücksspiel steuerlich begünstigt werde.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme unter anderem zum Vorschlag des Bundesrates, in die Meldungen der Banken an das Bundesamt für Finanzen auch die auf Grund von Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen) freigestellten Kapitalerträge aufzunehmen. Die Banken teilten dem Bundesamt für Finanzen bereits heute bei Dividenden-Empfängern, die über eine NV-Bescheinigung verfügen, Name und Anschrift mit. Das Bundesamt verfüge somit über die erforderlichen Daten. In der Praxis würden diese Daten vom Bundesamt auch genutzt, um im Einzelfall Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der Dividendenempfänger zu übersenden. Dadurch könne überprüft werden, ob dem Dividenden-Empfänger die NV-Bescheinigung zu Recht ausgestellt wurde. Die zusätzlichen Kontrollmitteilungspflichten der Kreditinstitute seien daher nicht notwendig und wären mit erheblichem Aufwand verbunden, heißt es in der Stellungnahme. Der Bund der Steuerzahler hält den Bundesratsvorschlag für bedenklich. Mit der geplanten Meldepflicht werde die Glaubwürdigkeit der Steuerzahler in Frage gestellt und eine "enorme Bürokratie" aufgebaut.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft sprechen sich auch dafür aus, die bisherige Zwei-Drittel-Regelung bei der Bewertung von noch nicht fälligen Ansprüchen aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen beizubehalten. Derzeit könnten solche Ansprüche wahlweise entweder mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien oder Kapitelbeiträgen oder mit dem Rückkaufswert bewertet werden. Die Regierung wolle in ihrem Entwurf nur noch den Rückkaufswert zulassen. Der Deutsche Steuerberaterverband sieht in der geplanten Abschaffung eine unnötige Verschärfung zu Lasten der Steuerzahler. Auch der Bund der Steuerzahler plädiert dafür, die Zwei-Drittel-Regelung nicht zu streichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_259/02
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