Neue Länder sollen durch Solidarpakt weitere 15 Jahre Zuweisungen erhalten
Berlin: (hib/RAB) Die neuen Bundesländer und Berlin sollen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten für weitere 15 Jahre Zuweisungen in Höhe von insgesamt etwa 105,3 Milliarden € (206 Milliarden DM) erhalten. Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (14/7256) den Solidarpakt fortführen und zu diesem Zweck das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit ab 2005 neu fassen. Außerdem soll das Gesetz über die Errichtung des Fonds "Deutsche Einheit" geändert werden. Im Einzelnen ist im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vorgesehen, die Bemessungsgrundlage zu verbreitern, indem die Gemeindefinanzkraft in Höhe von 64 Prozent einbezogen wird. Durch eine Abflachung der Ausgleichstarife und die Freistellung von gegenüber dem Vorjahr überproportionalen Mehr- bzw. unterproportionalen Mindereinnahmen sollen die Eigenbehalte der Länder erhöht werden. Außerdem plant die Regierung, bereits ab Januar 2002 die bisherigen Mittel des Investitionsförderungsgesetzes in Höhe von jährlich rund 3,4 Milliarden € (6,6 Milliarden DM) in Zuweisungen für die neuen Länder und Berlin überzuleiten. Damit könnten die ostdeutschen Länder in stärkerem Maße eigenverantwortlich handeln. Auch will die Regierung mit dem Gesetzentwurf den Fonds "Deutsche Einheit" zum Ende des Jahres 2019 aufzulösen. Der Bund solle die Verpflichtungen gegenüber dem Fond ab 2005 übernehmen. Die Länder erhalten den Angaben zufolge im Gegenzug einen finanziellen Teilausgleich. Schließlich will die Bundesregierung Verfahrensregeln in das Haushaltsgrundsätzegesetz aufnehmen, um die Einhaltung der Haushaltsdisziplin innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen.
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, es sei nach wie vor vorrangiges Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in ganz Deutschland anzugleichen. Angesichts des noch andauernden Aufholprozesses der neuen Länder gelte es, langfristig verlässliche Planungsgrundlagen zu schaffen und positive gesamtwirtschaftliche Signale zu setzen. Deshalb solle eine Nachfolgeregelung des bis 2004 konzipierten Solidarpakts frühzeitig verabschiedet werden.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme gegen zu weit gehende Vorgaben bei der Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ausgesprochen. Bund und Länder seien in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig. Die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik zur Vermeidung übermäßiger Defizite und zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin könnten keine weitergehenden Eingriffe in die Autonomie der Länder rechtfertigen. Dazu erklärt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, der vorgesehene Haushaltsausgleich beschränke die Haushaltautonomie der Länder nicht in unzulässiger Weise. Er entspreche den europarechtlichen Minimalanforderungen, Deutschland in die Lage zu versetzen, die Anforderungen des Maastrichtvertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen.