Bundesrat: Terrorismusbekämpfungsgesetz der Regierung noch ändern
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vorgelegt (14/7727), das wortgleich ist mit dem bereits vorgelegten Gesetzentwurf von SPD und Bündnis90/Die Grünen (14/7386). Danach sollen unter anderem die Gesetze für den Bundesverfassungsschutz (BfV), den militärischen Abwehrdienst, den Bundesnachrichtendienst, den Bundesgrenzschutz, das Bundeskriminalamt, das Ausländergesetz sowie das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise und das Vereinsgesetz geändert werden.
Der Bundesrat fordert dazu in seiner Stellungnahme Änderungen, Präzisierungen oder Erweiterungen bei mehr als 20 Positionen. So erklärt die Länderkammer, die im Gesetzentwurf vorgesehene absolute Verwendungsbeschränkung zum Einsatz so genannter IMSI-Catcher zur Ermittlung von Mobiltelefonteilnehmern sei "zu eng" gefasst. Dies führe dazu, dass Daten nicht zur Verhütung oder Verfolgung eines Mordes eingesetzt werden dürfen und sei deshalb unvertretbar. Auf ein Lebensalter von 14 Jahren heruntergesetzt werden soll auch die Erfassung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bei jugendlichen Anhängern und Aktivisten des gewaltorientierten Rechtsextremismus oder im Bereich des islamischen Fundamentalismus. Da die Landesgesetze von Bayern und Hamburg bereits die Datenspeicherung bei Jugendlichen ab vollendetem 14. Lebensjahr zuließen, könne dies beim BfV zu Informationsverlusten führen, wenn dort entsprechende Speicherungen nicht gestattet seien. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Landesbehörden für Verfassungsschutz sämtliche Informationen der Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen. So würde sichergestellt, dass "alle Informationen zu dem Adressaten gelangen, der sie benötigt".
Im Hinblick auf die Regelungen im Ausländergesetz ist der Bundesrat der Ansicht, dass bereits der Verdacht der Unterstützung des Terrorismus zu einer Ausweisung führen müsse. Neben weiteren Änderungen im Ausländergesetz sollen schließlich Daten deutscher Staatsangehöriger ausländischer Herkunft erst fünf Jahre nach Erlangung der Staatsbürgerschaft gelöscht werden. Zu weit gefasst sind nach Ansicht der Länderkammer hingegen die beabsichtigten künftigen Kompetenzen des Bundeskriminalamtes. Laut Begründung beeinträchtigt die beinahe uferlose Ausweitung der Ermittlungszuständigkeit die polizeilichen Länderkompetenzen. Zuständig solle das BKA vielmehr nur dann sein, wenn nicht lediglich die innere Sicherheit eines Bundeslandes beeinträchtigt sei, sondern das innere Gefüge des Gesamtstaates. Präzisieren soll die Bundesregierung außerdem die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs für die Haushalte von Ländern und Kommunen. Angesichts der angespannten Haushaltslage könne auf eine Darlegung der verbundenen Lasten und ihre ausgewogene Verteilung nicht verzichtet werden.