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334/2001
Stand: 21.12.2001
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Bundesregierung will Transsexuellengesetz reformieren

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält Änderungen im Transsexuellengesetz für erforderlich. Dies berichtet sie in ihrer Antwort (14/7835) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7635). Die Betroffenen kritisierten vor allem die lange Verfahrensdauer sowie die Zahl und Qualität von zu erstellenden Sachverständigengutachten, so die Regierung. Daneben richte sich die Kritik gegen die im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen für die gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht, vor allem den Zwang zu einer genitalangleichenden Operation, die "Ledigkeit" als Verfahrensvoraussetzung und die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit. Es werde angeregt, das Verfahren für die Vornamensänderung zu vereinfachen, um das Leben nach dem empfundenen Geschlecht ohne genitalangleichende Operation zu erleichtern und eine klare Regelung zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen vorzusehen.

Die Regierung überlegt nach eigenen Angaben, die Bezeichnung des Gesetzes zu ändern, da es nicht um Sexualität, sondern um eine Änderung der Geschlechtsidentität gehe. Zur Verfahrensverkürzung sollte auf den Vertreter des "öffentlichen Interesses" verzichtet werden, heißt es weiter. Die Regelungen zur Gutachtenerstellung seien zu straffen und zu konkretisieren. Vereinfacht werden sollte auch das Verfahren der Vornamensänderung. Die Voraussetzung der "Ledigkeit", um die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht festzustellen, könnte nach Regierungsangaben modifiziert werden. Diese Möglichkeit werde derzeit geprüft. Einen Gesetzentwurf der Regierung wird es voraussichtlich in dieser Wahlperiode nicht mehr geben, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_334/03
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