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044/2002
Stand: 20.02.2002
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Kartellamt liegen keine Beschwerden über Microsoft vor

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Dem Bundeskartellamt liegen derzeit keine Beschwerden gegen die US-Firma Microsoft über ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten auf dem deutschen Markt vor. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/8253) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/8160) hervor. In den vergangenen beiden Jahren hätten Verbraucher oder Computerhändler einige wenige Beschwerden gegen Microsoft wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingelegt. Vor allem sei es dabei um die angebliche Verpflichtung des Computerhandels gegangen, Hardware ausschließlich mit Microsoft-Betriebssystemen auszustatten. Die Ermittlungen des Kartellamtes hätten noch keine Anhaltspunkte für einen Druck Microsofts auf die Händler ergeben, andere als die vorinstallierten Versionen von Microsoft-Produkten aufzuspielen. Das Verfahren sei daher eingestellt worden. Ein weiteres Verfahren habe den Vorwurf betroffen, Microsoft halte vertraglich ungebundene Softwarehändler mit ungerechtfertigten Drohungen und zivilrechtlichen Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen von dem günstigeren Bezug der OEM-Programme (Original Equipment Manufacturer) bei Zwischenhändlern ab. Hier gebe es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Microsoft keine Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche an den Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als "OEM-Software" gekennzeichnete Ware isoliert an einen Endverbraucher verkauft. Microsoft habe erklärt, dieses Urteil einzuhalten. Das Bundeskartellamt habe auch dieses Verfahren eingestellt. Die EU-Kommission habe vor eineinhalb Jahren ein Verfahren gegen die Firma wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens auf dem europäischen Markt eingeleitet.

Im kartellrechtlichen Verfahren gegen Microsoft in den USA sei der zentrale Vorwurf, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen für IBM-kompatible PC ausnutzt, indem es konkurrierende Softwareprodukte aus dem Bereich der so genannten Middleware (Anwendungsprogramme wie Internet-Browser, Media-Player, Instant Messaging Software) durch Exklusivitäts- und Koppelungsvereinbarungen vom Windows-Betriebssystem ausgeschlossen habe. Es sei zu einem Vergleich zwischen Microsoft und der US-Regierung gekommen, der Regelungen über die Offenlegung geheimer Schnittstellen zwischen Anwendungssoftware und Betriebssystem, die Lizenzierungspolitik für urheberrechtlich geschützte Software und Vereinbarungen mit dem OEM-Herstellern enthalte. Danach könne Microsoft aber die Weitergabe technischer Informationen an Konkurrenten unter bestimmten Voraussetzungen verweigern, so dass Auslegungsdifferenzen bei der Umsetzung möglich seien. Solange die Verfahren in den USA nicht abgeschlossen seien, lassen sich nach Darstellung der Regierung wettbewerbspolitische und sektorale Konsequenzen für deutsche und europäische Hardware- und Software-Industrie nicht abschätzen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, zeichnen sich die Softwareentwicklungen in Deutschland durch hohe Dynamik in einem breiten Feld von Unternehmen aus, die Softwareprodukte vermarkten oder sie für ihre eigenen Anwendungen entwickeln. Es gebe etwa 10.500 Unternehmen in der Softwareentwicklerbranche und rund 8.007 Unternehmen in den wichtigsten Sekundärbranchen Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Die Chancen Deutschlands als führender Produktionsstandort für Software in diesen Branchen bezeichnet die Regierung als gut.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_044/03
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