Regierung für einheitliche Strafverfolgung der illegalen Beschäftigung
Berlin: (hib/RAB) Eine einheitliche Strafverfolgung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit durch eine speziell hierfür eingerichtete objektive Behörde mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern soll nicht aufgegeben werden. So argumentiert die Regierung in ihrer Gegenäußerung (14/8288) zur Stellungnahme des Bundesrates, die die Länderkammer zu einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/8221) vorgelegt hatte. Die Länderkammer hatte angeregt, dass die Bundesanstalt für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung das Recht erhalten, selbstständig das Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die Ordnung auf dem Arbeitmarkt im Strafbefehlsverfahren vorzunehmen. Nach Überzeugung der Regierung wäre das sowohl rechtlich als auch rechtspolitisch äußerst bedenklich und im Ergebnis unpraktikabel. Weiter heißt es in der Gegenäußerung, die Regierung begrüße die grundsätzliche Zustimmung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Koalition. Es sei richtig, dass die Initiative weite Teile früherer Beschlüsse des Bundesrates zu diesem Thema aufgreife.