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149/2002
Stand: 06.06.2002
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FDP fordert grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Eine grundlegende Reform als Antwort auf die sich in Deutschland "verselbstständigenden sozialen Sicherungssysteme" fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (14/9245). Die großen gesetzlich geregelten Sicherungssysteme der Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherungen seien in ihrer derzeitigen Form nicht zukunftsfähig. Auf Grund von Umbrüchen auf dem Arbeitsmarkt und der demographischen Entwicklung müsse es zu einer Anpassung der Systeme an die veränderten Gegebenheiten kommen. Die Weiterentwicklung müsse sich an dem Grundsatz "Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung" orientieren. Jeder Bürger müsse frei und individuell entscheiden, wie und wo er dieser Versicherungspflicht für die großen Risiken nachkommt.

Die Antragsteller fordern die Regierung auf, zur Wahrung der Generationengerechtigkeit dem Bundestag regelmäßig eine Generationenbilanz vorzulegen. Zur Senkung der Arbeitslosenversicherung verlangt die FDP die Überprüfung aller arbeitsmarktpolitischen Programme auf Umfang, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Strukturanpassungsmaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als versicherungsfremde Leistungen müssten sorgfältig auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

Auch aus der Krankenversicherung müssten versicherungsfremde Leistungen ausgegliedert werden. Außerdem treten die Parlamentarier dafür ein, die Gesundheitsausgaben von den Lohnzusatzkosten abzukoppeln. Damit schaffe man größere Freiräume für eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes und eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft. Bei der Pflegeversicherung fordert die Fraktion, dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz des Vorrangs der Rehabilitation vor der Pflege Rechnung zu tragen. Das bestehende System erfülle diesen Grundsatz nicht. Dringlich sei außerdem, die Weichen für den Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Säule der privaten Eigenvorsorge für das Pflegerisiko zu stellen.

In der Rentenpolitik müsse ebenfalls der Anteil der kapitalgedeckten Eigenvorsorge deutlich gestärkt werden, heißt es in dem Antrag. Alle Vorsorgebeiträge sollten schrittweise von der Besteuerung befreit werden, die Rente an sich in Zukunft steuerpflichtig sein. Als Zielstellung sehen die Abgeordneten eine Alterssicherung bestehend aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und den aus kapitalgedeckter und privater Vorsorge erwachsenen Ansprüchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_149/04
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