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245/2002
Stand: 07.11.2002
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Wallström: Im Umweltschutz die Diskussion der Sanktion vorziehen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/

Berlin: (hib/WOL) Den Schwerpunkt von Diskussion vor rechtlichen Sanktionen hat EU-Kommissarin Margot Wallström in einer Sondersitzung am Donnerstag morgen gegenüber den Mitgliedern des Umweltausschusses unter Leitung des neuen Vorsitzenden Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) betont. Wallström unterstrich die Notwendigkeit und Absicht der EU zu einem kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Parlamenten und das Bestreben, die Notwendigkeit einer nachhaltigen Umweltentwicklung näher an die Bürger heranzubringen. Wichtiger als die Verabschiedung strenger Gesetze sei das Subsidiaritätsprinzip (danach sollen Aufgaben durch Staaten oder Staatenverbände nur dann erfolgen, wenn untergeordnete gesellschaftliche Gruppen dazu nicht in der Lage sind). Die Forderung nach dem Vorrang der Diskussion vor rechtlichen Sanktionen gelte angesichts der über 200 Gesetzesvorhaben, die die EU im Umweltbereich derzeit bearbeite, und bestimme Ziel und Prinzipien des sechsten Umweltaktionsprogrammes, das im Juli 2002 für eine Laufzeit von zehn Jahren verabschiedet worden sei, so Wallström. Das Aktionsprogramm befasse sich verstärkt ,mit der Problematik von Klimaveränderungen, mit dem Artenschutz, aber auch mit der Abfallentsorgung.

Auf die Fragen der Abgeordneten nach Defiziten und Hemmnissen für eine nachhaltige Umweltpolitik, zur Führungsrolle und der Glaubwürdigkeit der EU beim diesjährigen Klimagipfel in Johannesburg, zur Haltung einzelner Mitgliedstaaten in Umweltfragen, zur Problematik der Chemikaliengesetzgebung sowie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Umweltgesetzgebung und der nationalen Instrumente verwies Wallström auf ihr Statement für eine verstärkte Information und Diskussion. Die EU habe in Johannesburg ihre Lektion gelernt, als Entwicklungsländer mit den USA gestimmt hätten. Die Auflagen der Kyoto-Konvention seien als wirtschaftliche Last empfunden und die Handelseinschränkungen für Entwicklungsländer bestraft worden. Johannesburg habe gezeigt, dass die EU als weltweit größter Geldgeber beim Umweltschutz nicht in der Lage gewesen sei, die Notwendigkeit der Nachhaltigkeit zu übermitteln.

Auf Lösungsansätze für Fristen und Kosten sei zu wenig eingegangen, positive Investitionssignale an die Wirtschaft für nachhaltigen Umweltschutz vernachlässigt worden. Als sehr schwierig bezeichnete Wallström die vorgesehene Chemikaliengesetzgebung. Man wisse zu wenig über die Zusammensetzung chemischer Produkte. Eine sinnvolle Gesetzgebung erfordere grundlegende Informationen über Produktion und Zusammensetzung. Allerdings gehe es nicht an, dass die betroffene Industrie im Hinblick auf eine künftige Chemie-Gesetzgebung vor einer Gefährdung von Millionen von Arbeitsplätzen warne. Da "stimmt etwas nicht", wenn dies geäußert werde angesichts der EU-Absicht, die Wirtschaft zu unterstützen und ihr zu helfen, bessere und verträglichere Substanzen für Mensch und Umwelt herzustellen. Überprüfen müsse die EU auch ihre Vorgaben, wenn einige Mitgliedsländer lieber Sanktionsstrafen zahlten statt umweltfreundliche Energiequellen zu nutzen. In den nächsten zehn Jahre gehe es darum, das Bewußtsein für ein anderes Verhalten bei den Bürgern der Mitgliedstaaten zu Gunsten künftiger Generationen zu erreichen. Bisher seien einzelne Schadstoffursachen erfolgreich bekämpft worden, nun gehe es um generelle Verhaltensänderungen. Dies bedeute auch, künftig mehr das Fahrrad als das Auto zu benutzen, um die Erfolge, die man auf der einen Seite erzielt habe, nicht durch die enorme Häufung vieler kleiner Schadstoffemissionen wieder zunichte zu machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_245/01
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