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258/2002
Stand: 02.12.2002
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Bund soll 2003 insgesamt 247,9 Milliarden Euro ausgeben können

/Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Bund soll im kommenden Jahr insgesamt 247,9 Milliarden Euro ausgeben können. Damit sollen die Ausgaben um 4,6 Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Dies geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2003 (15/150) hervor.

Aufgelöst wurde in diesem Jahr nach der Bundestagswahl das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das 2002 über insgesamt 97,18 Milliarden Euro verfügen konnte. Dessen Arbeitsbereiche gehen einerseits zum neuen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, das mit 81,88 Milliarden Euro im kommenden Jahr den größten Einzeletat verwalten soll. Dies sind 80,49 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Über insgesamt 12,18 Milliarden Euro soll das ebenfalls neu geschaffene Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im kommenden Jahr mehr verfügen können. Damit soll laut Regierungsentwurf das Ministerium einen Etat von 18,75 Milliarden Euro haben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen soll 26,22 Milliarden Euro (2002: 26,37 Milliarden Euro) erhalten und das Verteidigungsministerium 24,39 Milliarden Euro (23,62 Milliarden Euro). Die Bundesschuld soll um rund 1 Milliarde Euro auf 40,17 Milliarden Euro fallen. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse bilden mit 142,01 Milliarden Euro (145,36 Milliarden Euro) den Löwenanteil des Etatentwurfs. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 21,43 Milliarden Euro nach 19,46 Milliarden Euro in diesem Jahr vorgesehen. Für Baumaßnahmen hat die Regierung 5,35 Milliarden Euro (5,59 Milliarden Euro) und für Zinsausgaben 38,12 Milliarden Euro (38,89 Milliarden Euro) eingeplant.

Der Etatentwurf 2003 wird vom 3. bis 5. Dezember 2002 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Nach den Ausschussberatungen im Januar und Februar 2003 soll der Bundestag den Etatentwurf vom 18. bis 21. März 2003 in zweiter und dritter Lesung verabschieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_258/01
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